Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Team Nawrot
§ 1 Allgemeines
Für Verträge und Leistungen des Team Nawrot gelten – auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen – ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote des Team Nawrot sind freibleibend und für die Dauer von 6 Wochen gültig.
§ 3 Urheberrecht, Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten durch das Team Nawrot
- Jeder dem Team Nawrot erteilte Auftrag ist ein Vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen des Team Nawrot gerichtet ist. Alle Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrechtsgesetz gilt auch dann, wenn die Arbeiten des Team Nawrot nicht die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
- Das Team Nawrot räumt dem Auftraggeber an seinen Arbeiten sowie an den von ihm als Lizenznehmer von Dritten erworbenen Fotos, Schriften, Programmen etc. die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte in der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Umfang und der vereinbarten Dauer ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht an Dritte übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist das Team Nawrot berechtigt, die Vergütung für alle Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Sämtliche Eigentumsrechte an seinen Arbeiten verbleiben beim Team Nawrot.
- Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
- Das Team Nawrot ist nicht verpflichtet, im Computer erstellte Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Die Herausgabe dieser Daten und Layouts ist, soweit rechtlich möglich, gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Sämtliche dem Auftraggeber ausgehändigten Entwürfe, Reinzeichnungen, Dateien oder Layouts dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Team Nawrot verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung fällig. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Team Nawrot Korrekturmuster vorzulegen. Das Team Nawrot ist zu einer sorgfältigen Prüfung der Muster verpflichtet.
- Das Team Nawrot hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
§ 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte des vom Auftraggeber überlassenen Materials
- Der Auftraggeber garantiert, dass die dem Team Nawrot für einen Auftrag überlassenen Daten frei von Rechten Dritter sind und stellt das Team Nawrot insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hinsichtlich der überlassenen Daten die Rechte Dritter zu beachten und muss über die etwaig erforderlichen Genehmigungen für Veröffentlichung und/oder Veränderung der überlassenen Daten verfügen.
- Der Auftraggeber trägt allein die inhaltliche Verantwortung des überlassenen Materials/der übermittelten Daten. Auch insofern stellt er das Team Nawrot von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – dem Team Nawrot sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Das Team Nawrot haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.
§ 5 Vergütung
- Sämtliche Tätigkeiten des Team Nawrot – auch bereits die Anfertigung von Entwürfen – sind kostenpflichtig. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
- Soweit nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD.
- Die Vergütung ist mit Ablieferung der Arbeiten fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Werden die Arbeiten des Team Nawrot in größerem Umfang als vereinbart genutzt, so ist vom Auftraggeber eine entsprechend höhere Vergütung gemäß § 3 Ziff. 2 zu entrichten.
§ 6 Belegexemplare
Von den vervielfältigten Arbeiten ist dem Team Nawrot unentgeltlich eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu überlassen, die es auch zu Zwecken der Eigenwerbung verwenden darf.
§ 7 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Das Team Nawrot behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 8 Haftung
- Das Team Nawrot übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten sowie für deren Schutz- und Eintragungsfähigkeit. Die entsprechende Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten des Team Nawrot die alleinige Verantwortung für Richtigkeit von Text und Bild. Beanstandungen gleich welcher Art sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Arbeiten schriftlich beim Team Nawrot geltend zu machen. Nach Fristablauf gelten die Arbeiten als mangelfrei angenommen.
- Sofern das Team Nawrot Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet es nicht für die von den Beauftragten erzielten Arbeitsergebnisse.
- Das Team Nawrot haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ist insofern ausgeschlossen.
§ 9 Ergänzende Bestimmungen bei Internet-Leistungen
- Das Team Nawrot erstellt und testet die in Auftrag gegebenen Webseiten des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet es nicht die Eingabe von Inhalten und die Beschaffung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen sowie das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Auftraggeber über Speicherplatz verfügt oder die Wartung der Internetseiten.
- Eine Verlängerung der Haftung nach § 9 Ziff. 2 kann der Auftrageber nur durch den Abschluss eines Wartungsvertrages erreichen. Wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so ist der Auftraggeber während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den zu wartenden Webseiten vorgenommen werden.
- Das Team Nawrot garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit aus. Es wird ferner keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung bei Suchmaschinen übernommen.
- Die alleinigen Eigentumsrechte an den erstellten Programmcodes, Skripten und Softwarelösungen verbleiben in Ergänzung zu § 3 Ziff. 3 ebenfalls beim Team Nawrot.
- Die Seiten werden mit HTML-Templates und CSS Daten umgesetzt, die den offiziellen Standards des W3C entsprechen. Die Lauffähigkeit auf den vereinbarten Browsern wird gewährleistet. Darüber hinaus wird die Seite barrierearm in Anlehnung an die BITV Standards programmiert. Weitere Browser-Kompatibilitäten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit können gesondert beauftragt werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diese von den Vertragsparteien durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Alleiniger Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Vertragsparteien aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag – auch für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers – ist der Geschäftssitz des Team Nawrot, Bremen.
- Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Bremen.
Stand 8.8.2017